UVA
UVA Immobilien GmbH
Agricolastr. 3
08371 Glauchau

Tel.:    03763 / 15158
Fax:    03763 / 15159
e-mail: info@uva-immobilien.de

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Mo. 9:00 - 14:00 Uhr
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AGB

AGB UVA Immobilien GmbH               (Stand 01.01.2010)                                              

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nur gestattet, wenn der Dritte auf seine Provisionspflicht uns gegenüber hingewiesen wird und uns der Name und die Anschrift des Dritten mitgeteilt wird. Bei Weitergabe ohne diese Angaben wird unwiderleglich vermutet, dass uns dadurch ein Schaden in Höhe der normalerweise auf den Empfänger entfallenden Provision entstanden ist.

2. Entgeltliche Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, ist ausdrücklich gestattet.

3. Kommt es durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zum Abschluss eines Vertrages, so ist an uns vom Mieter oder Käufer bzw. Verkäufer oder Vermieter die im jeweiligen Fall vereinbarte Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

4. Der Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt oder der betreffende Vertrag aus Gründen angefochten wird, die der Provisionsschuldner zu vertreten hat.

5. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Die Zahlungen haben sofort nach Rechnungslegung rein netto Kasse zu erfolgen. Im Verzugsfall werden Zinsen in Höhe von 15 % p.a. fällig.

6. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Mit Empfang und Verwendung unseres Angebotes werden unsere Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil eines Nachweisauftrages. Sie gelten vom Empfänger als angenommen und anerkannt mit Erhalt des Angebotes. Eine eventuelle Vorkenntnis des angebotenen Objektes ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt stichhaltig nachzuweisen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sich der Empfänger auf eine behauptete Vorkenntnis nicht mehr berufen.

7. Die Maklerprovision beträgt, soweit nicht vertraglich anders bestimmt, bei Vermittlung von Grundbesitz je 5 % des notariell bestätigten Kaufpreises (zzgl.19 % gesetzt. Mwst.) und ist vom Käufer bzw. Verkäufer an uns zu bezahlen, Vermittlung von Mietwohnungen je 2 Kaltmieten der im geschlossen Mietvertrag ausgewiesenen Kaltmiete (zzgl. 19 % gesetzl. Mwst.) und ist vom Mieter bzw. Vermieter an uns zu bezahlen.Die Fälligkeit tritt am Tage der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ein. Bei Vermietungen ist die Vermittlungsprovision fällig bei Mietvertragsabschluß.
Vereinbarungen von Optionsrechten gelten provisionsmäßig als Vertragsabschluß.

8. Sofern von uns der Eigentümer/Vermieter namentlich genannt wird, ist eine direkte Kontaktaufnahme des Interessenten unzulässig.
Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, uns über den aktuellen Stand der Verhandlung zu informieren und in jedem Fall das Ergebnis mitzuteilen. Vertragsabschlüsse sind nur in Gegenwart des Maklers vorzunehmen.                                                      
Beide Parteien sind gegenüber dem Makler auskunftspflichtig. Auf Verlangen ist dem Makler Einsicht in die Vertragsunterlagen zu gewähren.

9. Wird kein Eigentümer/Vermieter von uns genannt, sind sämtliche Verhandlungen bis zur Vertragseinigkeit über unser Immobilienbüro zu führen.

10. Die Provisionspflicht des Käufers/Verkäufers oder Mieters/Vermieters bleibt auch dann bestehen, wenn im Ergebnis der Verhandlungen ein anderes als das angebotene Objekt Vertragsgegenstand wird. Gleiches gilt bei Änderung der Vertragskonditionen in finanzieller oder wirtschaftlicher Hinsicht.

11. Besondere Verwaltungsleistungen

Die nachfolgend aufgelisteten Verwaltungsleistungen sind besondere Verwaltungsleistungen, für die eine gesonderte Vergütung anfällt. Soweit dies nachfolgend nicht ausdrücklich anders geregelt ist, ist für besondere Verwaltungsleistungen grundsätzlich eine Vergütung zum Stundensatz in Höhe von  € 25,00 zzgl. 19 %. MwSt. vom Vertragspartner zu bezahlen, es sei denn, nachfolgend ist etwas anderes bestimmt. Der Nachweis der Aufwendungen des Verwalters ist erforderlich.


Besondere Verwaltungsleistungen sind zusätzliche, nicht in der Sondereigentumsverwaltung, Miethausverwaltung oder WEG - Verwaltung inkludierte Leistungen

a.) Ortstermine, soweit der Anlass hierzu nicht vom Verwalter gesetzt wurde, Vergütung nach Zeitaufwand und Fahrtkostenersatz gemäß Punkt q.
b.) Organisation, Abwicklung und Durchführung und Abnahmen von Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierungsarbeiten, die einen Fachmann erfordern und deren Auftragssumme € 5.000,00 (brutto) übersteigt sowie für die Planung und Durchführung von Umbauten, Ausbauten, etc.  Vergütung: 3 % der Gesamtnettobaukosten zzgl. ges. MwSt.
c.) Abwicklung von Versicherungsschäden, Vergütung nach Zeitaufwand.
d.) Mahnungen und Abmahnungen, Vergütung: jeweils € 5,00 zzgl. 19 % MwSt.
e.) Berechnung, Einziehung und Buchung von Sonderumlagen, Vergütung:         je Wohneinheit € 8,00 zzgl. 19 % MwSt.
f.) Organisation und Teilnahme an Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen, Maßnahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung, Vergütung nach Zeitaufwand
g.)Wahrnehmung der Interessen für Eigentümer bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen, Vergütung nach Zeitaufwand
h.) Beschaffung und Recherche fehlender und zur Wahrnehmung der ordnungsgemäßen Verwaltung notwendiger Unterlagen (beispielsweise vom Bauträger), Vergütung nach Zeitaufwand
i.) Abnahme von Bauleistungen (z.B. vom Bauträger), Vergütung nach Zeitaufwand
j.) Sonderwünsche hinsichtlich der Darstellung der Jahresabrechnung bzw. der Durchführung einer zusätzlichen Abrechnung, gesonderte Darstellung bzw. Ausführungsart, oder gesonderter Jahresabrechnung. Vergütung: jeweils € 45,00 zzgl. 19 % MwSt.
k.) Erteilung der Zustimmung im Veräußerungsfall und Leistungen im Zusammenhang mit Eigentümerwechsel, Vergütung: pauschal € 75,00 zzgl. 19 %  MwSt
l.) Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, ausgenommen - die gesetzlich - vorgesehene jährlich durchzuführende Eigentümerversammlung, Vergütung: € 80,00 zzgl. 19 %  MwSt.
m.) Erstellung und Wiederherstellung fehlender Verwalterunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden waren, Vergütung nach Zeitaufwand
n.) Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, einschließlich fehlender Abrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte sowie Nachholen aller erforderlichen Verwaltertätigkeiten aus diesem Zeitraum, Vergütung nach Zeitaufwand.
o.) Leistungen außerhalb der Abgeltung § 7, im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel, Abnahmen von Mietwohnungen. Vergütung: je Abnahme und Übergabetermin bzw. Abnahme und Übergabeversuch € 35,00 zzgl. ges. MwSt.
p.) Kopierkosten, für die Erstellung und Versendung von zusätzlichen Kopien sind vom Vertragspartner an den Verwalter folgende Kosten zu erstatten: bis 50 Stück € 0,50  zzgl. 19 %. MwSt., ab 51 Stück € 0,30 zzgl. 19 % MwSt.
q.) Fahrtkosten, die dem Verwalter für die Erfüllung besonderer Verwaltungsleistungen entstehen, sind mit einem Betrag von € 0,48/km  zzgl. 19 %  MwSt., pro Kilometer zu vergüten.

Gerichtsstand ist Hohenstein - Ernstthal, sofern es nicht anders gesetzlich bestimmt wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Maklerverträge unwirksam sein, sind sie durch ähnliche, gültige zu ersetzen. Die übrigen Bestimmungen gelten weiter.
 

UVA Immobilien GmbH
Tino Schwabe/ Inhaber